J. KLAUSNER Professional Multimedia GmbH

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltung

Die Lieferungen und Angebote der Firma J. Klausner Professional Multimedia GmbH, nachfolgend KLAUSNER genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt und er mit diesen Einverstanden ist. Geschäftsbedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit. Die Annahme von Lieferungen und die Bezugnahme des Vertragspartners führen nicht zu deren Geltung, auch wenn KLAUSNER den Geschäftsbedingungen nicht widerspricht.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch KLAUSNER .

2. Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote von KLAUSNER sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst dann rechtswirksam, wenn KLAUSNER schriftlich bestätigt oder ausgeliefert hat. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabsprachen.

3. Preise

Für Erzeugnisse, die durch KLAUSNER vertrieben werden, wird die am Tage der Lieferung gültige Preisliste zu Grunde gelegt. Die Preise verstehen sich ab Lager KLAUSNER. Versandkosten und die Versicherungskosten gemäß Ziffer 5 der Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart. Für Aufträge unter € 100,00 (außer Nachlieferungen) werden Bearbeitungskosten von € 12,00 berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. KLAUSNER Preislisten bilden kein Vertragsangebot.

4. Lieferungsverpflichtungen und Gefahrübergang

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
Die Lieferverpflichtung endet, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei einem unserer Lieferanten eintreten. In diesen Fällen kann KLAUSNER wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinausschieben. Im letzten Falle ist der Käufer nicht berechtigt, Aufträge zurückzuziehen, Teillieferungen zurückzuweisen oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art zu stellen.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager KLAUSNER bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendung mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch dann, wenn durch Sondervereinbarung die Versandkosten durch KLAUSNER übernommen werden.

5. Versicherung

KLAUSNER versichert vorbehaltlich besonderer Vorgabe des Kunden sämtliche Lieferung gegen Verlust, Diebstahl oder sonstige Transportschäden auf Kosten des Kunden. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die nach örtlichem Recht notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch den Transport entstandene Schäden regulieren zu können.

6. Zahlung

Rechnungen der KLAUSNER sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden berechnet. Vom Tage der Fälligkeit an ist KLAUSNER berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug einer Rechnung werden alle sonstigen offenen Rechnungen ohne Rücksicht auf deren Fälligkeit zur sofortigen Zahlung fällig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen die Forderung von KLAUSNER ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung mit eventuellen Gegenforderungen ist ausnahmslos unzulässig.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von KLAUSNER gelieferten Waren bleiben Eigentum von KLAUSNER bis zur Bezahlung des gesamten Forderung, insbesondere bis zum Ausgleich eines etwaigen Kontokorrentsaldos und bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren erfolgreichen Einlösung. Bei Be- oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer, sowie Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von KLAUSNER auch auf diese neue Sache.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen darf die Ware weder verkauft, verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. KLAUSNER ist von solchen Zugriffen Dritter unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs zu benachrichtigen. Der Käufer darf die gelieferte Ware – gleichgültig ob unverarbeitet, verarbeitet oder verbunden- nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Ware zustehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt an KLAUSNER ab. KLAUSNER ermächtigt den Käufer widerruflich, die an KLAUSNER abgetretene Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.8

8. Gewährleistung und Schadenersatz

KLAUSNER gewährleistet, dass die gelieferten Waren frei von Fabrikations- oder Materialmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferdatum. Die Garantieleistung beschränkt sich auf Reparatur oder Ersatz von Erzeugnissen oder Teilen von solchen. Sollte die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung zweimal fehlschlagen, so ist der Käufer berechtigt, Minderung des Kaufpreises oder Wandlung (Rückgängigmachung) des Vertrages zu verlangen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen KLAUSNER als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verpflichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

9. Reklamationen

KLAUSNER entscheidet über Art und Weise des Versandes, es sei denn, der Auftraggeber gibt eine besondere Versandart vor. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch drei Arbeitstage nach Erhalt der Ware, KLAUSNER schriftlich mitgeteilt werden. Reklamationen bezüglich der Warenbeschaffenheit (Beschädigung, etc.) müssen unverzüglich erfolgen. Sie sind in jedem Falle verspätet, wenn sie nicht zehn Tage nach Erhalt der Ware oder wenn der Mangel erst später erkennbar ist zehn Tage nach der Entdeckung des Mangels KLAUSNER schriftlich unter Angabe von Lieferschein Nr. und Datum zugegangen sind.

10. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nur gegen Bezahlung möglich.

11. Rücknahme

Außer den unter Ziffer 9 aufgeführten berechtigten Beanstandungen dürfen Waren nur mit vorheriger Zustimmung von KLAUSNER zurückgesandt werden. Rechnungs-Nummer und Datum müssen angegeben sein. Sofern KLAUSNER eine Gutschrift erteilt, wird abhängig von Zustand der Ware (neu, original verpackt, gebraucht) ein Abschlag von mindestens 20% des Verkaufswertes, mindestens jedoch € 50,00 und die geltende Mehrwertsteuer in Abzug gebracht. Die Rücksendung hat frachtfrei zu erfolgen. Rücknahme von Waren ist kein Rücktritt, sondern Leistung an Erfüllungs statt des Kunden im Rahmen des Kaufvertrages. KLAUSNER liefert keine Waren auf Probe.

12. Mieten

KLAUSNER vermietet ausschließlich lt. separaten Mietbedingungen.

13. Datenschutz

KLAUSNER ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu speichern oder zu verarbeiten.

14. Erfüllungsort Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist INNSBRUCK. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Landesgericht Innsbruck. Für diese Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen KLAUSNER und Geschäftspartnern gilt ausschließlich das Recht des Staates Österreich. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

 

J. K L A U S N E R Professional Multimedia GmbH

Innsbruck, Oktober 2005